Gesundheit

CORONA-VIRUS

Kostenlose Stornierung von Kreuzfahrtreisen wegen des Corona-Virus? Welche Rechte bestehen bei Routenänderungen?

Derzeit breitet sich das Corona-Virus, auch Covid-19 oder Wuhan-Virus genannt, nicht nur in China, sondern auch in weiten Teilen Asiens aus. Auch Europa scheint nicht verschont zu werden. Bereits zwei Kreuzfahrtschiffe wurden für mindestens zwei Wochen unter Quarantäne gestellt. Viele Reisende fragen sich nun, ob sie ihre bereits gebuchte Reise, insbesondere Kreuzfahrten, in die betroffenen Regionen trotz der Gefahren und Einschränkungen antreten müssen oder ob sie stattdessen die Reise stornieren können. Ebenso ändern die Reedereien Reiserouten. Berechtigten diese zur Stornierung der Reise oder zumindest zu einer Minderung?

Grundsätzlich ist ein Rücktritt von der Reise für den Reisenden immer möglich, allerdings für gewöhnlich mit der Belastung mit Storno-Kosten verbunden. Dort wo jedoch wegen des Corona-Virus eindeutige Reisewarnungen bestehen, ist von einer für den Reisenden kostenlosen Stornierung der Reise auszugehen. Reisewarnungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Der Reisende muss sich aber bei Reisen in Länder, für die eine solche Reisewarnung bisher nicht gegeben ist,  dennoch nicht sehenden Auges in Lebensgefahr begeben. Dies wurde bereits mehrfach vom Bundesgerichtshof entschieden.

Der Reiseveranstalter, der eine solche Lebensgefahr verneint, muss sich demgegenüber grundsätzlich überlegen, welche Ansprüche der Reisende gegen ihn geltend machen kann, käme es auf der Reise zu einem Ausbruch des Corona-Virus. Der Reisende hätte in einem solchen Fall aufgrund der hinzunehmenden Einschränkungen Ansprüche auf Rückzahlung der Reisekosten aber auch Ansprüche auf Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Hinzu kämen auch Schadensersatzansprüche für die erhebliche Einschränkungen des Reisenden, die im Rahmen einer möglichen Quarantäne eintreten würden.

Es bestehen also auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gute Chancen mit dem Reiseveranstalter einen kostenlosen Rücktritt von der Reise in Gebiete zu verhandeln, die von dem Corona-Virus betroffen sind.

Soweit Routenänderungen der Reederei vorgenommen werden, berechtigen diese zumeist zur Minderung des Reisepreises, da der Reisende eine andere Reise gekauft hat als die Reederei ihm nun anbietet.

Sollten Sie Zweifel hinsichtlich Ihrer Rechte vor der Reise bzw. auf der Reise haben, berate ich Sie gerne. Eine kostenlose Stornierung der Kreuzfahrtreise aufgrund des Corona-Virus sollte immer geprüft werden. Ebenso kommen Minderungsansprüche bei Routenänderungen in Betracht. Schildern Sie Ihr Anliegen einfach unter Kontakt.