© KANZLEI FÜR REISERECHT Dr. Stefan Zimmermann
Verspätung?

Geänderter Routen­verlauf?

Buchungs­fehler?

Unfall?

Gepäck verloren?

KANZLEI

Als Anwalt für Reiserecht bin ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von Reisenden, Reisebüros und Reiseveranstaltern mit den Problemen, die im Zusammenhang mit Buchungen, Reisen oder Beförderungen entstehen können, und deren Ursachen bestens vertraut. Hierzu zählen vor allem unvollständige Buchungsunterlagen, Reiseverschiebungen, Stornokosten, falsche Hotelkategorien, Routenänderungen und Reiseabsagen.
Dabei sind die Gründe dafür, dass die Reisenden keinen Traumurlaub erleben, vielfältig. Insbesondere aber Falschberatung, fehlerhafte Ausschreibungen und Buchungsbestätigungen, schlecht organisierte Reisen oder nicht gehaltene Versprechungen der Reisevermittler bzw. Reiseveranstalter führen immer wieder zu negativen Urlaubserlebnissen.  Die Reiseveranstalter behaupten meist, keine Fehler gemacht zu haben, oder berufen sich auf die sogenannte Höhere Gewalt. Diese Aussagen sind aber oft nicht zutreffend.  Dies gilt vor allem für Pauschalreisen, wie z.B. Kreuzfahrten oder Expeditionsreisen, wo erhebliche Minderungs- und Schadensersatzansprüche der Reisenden bestehen können. Auch die Nichterbringung von gebuchten Zusatzleistungen und die Nichtangabe von zu zahlenden Trinkgeldern können Schadensersatzansprüche begründen.
Sind Sie aufgrund eines dieser Vorkommnisse oder anderer Ereignisse mit der erlebten Reise unzufrieden oder hatten Sie Reisemängel zu beklagen, bestehen meist Ansprüche gegen das Reisebüro bzw. den Reiseveranstalter. Diese umfassen neben einer Minderung des Reisepreises auch Schadensersatzansprüche wegen vertaner Urlaubszeit. Selbstverständlich werden diese häufig von dem Verursacher im ersten Schritt zurückgewiesen, können aber mit einem Anwalt für Reiserecht doch noch erfolgreich geltend gemacht werden. Dies gilt auch mit Blick auf hingenommene Routenänderungen oder einen Rücktritt vom Reisevertrag wegen des Corona-Virus.
Ich helfe Ihnen gerne. Schildern Sie mir Ihren Fall über das Kontaktformular und ich werde mich mit Ihnen wegen aller weiteren Schritte in Verbindung setzen.

Mein Leistungs­spektrum

Zu meiner Tätigkeit gehören selbstverständlich die folgenden Leistungen:

Vertretung

gerichtlich und außergerichtlich

Klärung

Ihrer Ansprüche

Kontakt­aufnahme

mit Reisebüros, Reiseveranstaltern und Leistungsträgern

Beratung

im Reiserecht

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